Ab dem 01.02. 2021 können die Jobcenter die Kosten für Tablets, Laptops oder auch Drucker von Schüler*innen übernehmen, deren Familien auf Grundsicherung angewiesen sind.
Die neue Regelung gilt:
* bei Anspruch auf Grundsicherung nach SGB II (ergänzende Ansprüche nach dem SGB II können auch Kinder von Geringverdienern haben)
* falls für Distanzunterricht benötigte Geräte nicht von der Schule gestellt werden können
* im Regelfall für insgesamt bis zu 350 Euro pro Schüler*in für Geräte wie Laptop, Tablet und Zubehör
* bei Bestätigung der Schüler über die Notwendigkeit eines Computers, Druckers, iPads, da die Ausleihmöglichkeiten der Schule erschöpft sind.
Die Kostenübernahme kann rückwirkend zum 1. Januar 2021 beantragt werden. Im Gegenzug entfällt der Zuschuss des Sozialreferats für Schüler*innen im SGB II-Leistungsbezug für den Kauf eines Laptops.
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